Billigt Staatsanwaltschaft Beihilfe zu einer Straftat?
Gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund, hier Sprecherin Ina Holznagel, liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Einstellung des Verfahrens gegen die Bezirksregierung Arnsberg vor.
Die Rolle der Staatsanwaltschaft Dortmund im Fall Envio wird selbst zu einem Fall – für die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und für das Justizministerium in Düsseldorf. Der Vorwurf: Die Dortmunder Envio-Ermittler billigen die Beihilfe zu einer Straftat durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Darauf fußt eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Linken in Dortmund, die der WAZ Mediengruppe vorliegt. Sie richtet sich gegen den Stopp der Ermittlungen gegen die Bezirksregierung. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Zu Unrecht, sagt die Linke und beruft sich auf Erkenntnisse der Landesregierung.
Tatsächlich wissen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD), dass Arnsberg ungenehmigte Betriebsteile der Skandalfirma Envio jahrelang kannte – und ebenso lange anerkannte: ein unerlaubtes PCB-Außenlager und eine rechtswidrige Abluftreinigung. Die zwingend fällige Stilllegung der illegalen Anlagen „ist nicht erfolgt“, steht in einem veröffentlichten Prüfbericht der Ministerien; die Bezirksregierung habe den „ungenehmigten Betrieb stillschweigend geduldet“.
Das darf nicht sein, steht im Gesetz. Gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist der ungenehmigte Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage eine Straftat. Wer einen solch illegalen Betrieb kenne und dulde, begünstige zwangsläufig diese Straftat. Das sei Beihilfe, und auch die sei strafbar, argumentiert die Linke in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde: „Alle Tatbestandsmerkmale der Haupttat waren der Bezirksregierung bekannt. Wer in Kenntnis dieser Umstände den weiteren Betrieb einer Anlage duldet, leistet dann Beihilfe durch Unterlassen, wenn eine Pflicht zum Handeln, also zum ordnungsbehördlichen Einschreiten bestand.“ Dieser klare Pflichtverstoß der Behörde müsse rechtlich geahndet werden.
Illegale Teile der Envio-Entsorgungsanlagen haben maßgeblich zu den Verseuchungen von Menschen und Umwelt beigetragen. Schwerwiegende PCB-Vergiftungen von Mitarbeitern werden auf die unsachgemäße Behandlung extrem kontaminierter Transformatoren aus der Untertagedeponie (UTD) Herfa-Neurode zurückgeführt. Dafür fehlte Envio ebenso die Genehmigung wie für ein PCB-Außenlager, in dem 1000-fach erhöhte Giftkonzentrationen ermittelt wurden.
Von beiden Betriebsteilen wusste die Bezirksregierung. In beiden Fällen schritt sie nicht ein. In beiden Fällen hatte sich für die Staatsanwaltschaft Dortmund „eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg aus den Ermittlungen nicht ergeben“.
Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dortmunder Ermittler befasst sich von Amts wegen zunächst die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm. Im Rahmen der dienstlichen und fachlichen Prüfung wird auch das Justizministerium in Düsseldorf dazu gehört.