Lebenslanger Anspruch auf Entschädigung
Christian Sprotte ist Pressesprecher der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist zuständig für die mit PCB, Dioxinen, Furanen und Tetrachlorethylen vergifteten Arbeiter, die Opfer des Envio-Skandals wurden. Was haben sie zu erwarten? Wie weit reicht die Betreuung. Und wo endet sie? Fragen an Christian Sprotte, Sprecher der BG ETEM.
Frage: Wie viele Personen werden von der Berufsgenossenschaft im Fall Envio betreut?
Sprotte: Die BG ETEM betreut 1194 Personen. Darunter befinden sich 66 Angehörige und 28 Anwohner. Bei diesen Personen wurden Blutabnahmen durchgeführt. Von diesen Personen befinden sich 297 Personen aufgrund erhöhter Blutwerte im Betreuungsprogramm, davon 34 Angehörige und drei Anwohner.
Frage: Wie viele bekannte Betroffene im Fall Envio werden von der BG bisher nicht betreut und warum?
Sprotte: 43 Personen werden nicht betreut. Sie haben sich entweder nach dreimaligem Anschreiben nicht gemeldet oder explizit eine Betreuung abgelehnt. Die Gründe sind uns nicht bekannt.
Frage: Welche Leistungen hat die BG bisher finanziert?
Sprotte: Insgesamt haben wir bisher rund 1,7 Millionen Euro ausgegeben. 100 000 Euro für Blutuntersuchungen, ca. 1,5 Millionen für das Betreuungsprogramm, rund 90 000 Euro für Wohnungsmessungen und -reinigungen sowie ca. 6000 Euro für Maßnahmen zur beruflichen Reha.
Frage: Welche Anstrengungen unternimmt die BG, um an jene Betroffene zu kommen, die sich bisher nicht im Betreuungsprogramm eingefunden haben?
Sprotte: Die BG ETEM weist im Internet darauf hin. Alle Unternehmen im Hafengebiet wurden von BG-Mitarbeitern besucht. Alle von der Bezirksregierung Arnsberg ermittelten Unternehmen wurden von uns angeschrieben. In den Pressemitteilungen der Bezirksregierung und der Stadt Dortmund wurde ebenfalls dazu aufgefordert, sich bei der BG ETEM zu melden.
Frage: Welche Gewähr haben die Envio-Opfer im Schadensfall, und auf welche Leistungen?
Sprotte: Bei Erkrankungen, die auf PCB zurückzuführen sind, übernimmt die BG alle medizinischen Kosten, und zwar für alle Maßnahmen, die den Gesundheitszustand verbessern. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation versucht die BG, die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten, das kann zum Beispiel durch eine Umschulung oder Weiterqualifizierung geschehen. Bei einer Erkrankung aufgrund von PCB erhält der Betroffene eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Die Leistungen der BG sind im Sozialgesetzbuch – 7. Buch (SGB VII) geregelt.
Frage: Wird die PCB- bzw. Dioxin-Vergiftung als Berufskrankheit anerkannt?
Sprotte: Wenn eine PCB- bzw. Dioxin-Vergiftung vorliegt, kann der Betroffene am Betreuungsprogramm teilnehmen. Es enthält umfangreiche medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Wird eine Erkrankung festgestellt, wird eine medizinische Behandlung eingeleitet. Bei Erkrankungen, die durch PCB oder Dioxin verursacht werden, wird eine Berufskrankheit anerkannt. Der Betroffene erhält dann alle erforderlichen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Ist die Erkrankung so schwer, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, wird eine Rente gezahlt. Die Teilnahme am Betreuungsprogramm ist keine formale Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit.
Frage: Wird PCB als Verursacher in das Krebsregister aufgenommen?
Sprotte: Das ist nicht unsere Entscheidung. Die behandelnden Ärzte melden mögliche Stoffe an die Landeskrebsregister. Hierzu kann Prof. Kraus, der Leiter des Betreuungsprogramms, mehr sagen.
Frage: Wie lange wird die medizinische und psychische Betreuung durchgeführt?
Sprotte: Die Betreuung wird so lange durchgeführt, wie sie notwendig ist, also gegebenenfalls bis zum Lebensende des Betroffenen. Die Konzeption des Betreuungsprogramms ist zunächst auf zehn Jahre ausgelegt, und sieht Untersuchungen zu folgenden Zeitpunkten vor: 0, 12, 24, 36, 60, 120 Monate.
Frage: Was geschieht, wenn Erkrankungen erst nach Jahren auftreten?
Sprotte: Auch dann werden diese Erkrankungen entschädigt. Gerade im Hinblick auf mögliche Spätfolgen raten wir zur Teilnahme am Betreuungsprogramm, um so früh wie möglich Erkrankungen erkennen zu können. Die Anerkennung einer Berufskrankheit hängt aber nicht von der Teilnahme am Betreuungsprogramm ab.
Frage: Haben Geschädigte einen zeitlich unbefristeten Anspruch auf Entschädigung?
Sprotte: Der Anspruch besteht, so lange eine Erkrankung vorliegt. Das kann bis zum Lebensende reichen.
Frage: Übertragen sich Leistungs- bzw. Entschädigungsansprüche im Todesfall auf Hinterbliebene?
Sprotte: Konnte über einen Rentenanspruch zu Lebzeiten des Versicherten nicht entschieden werden, geht der Anspruch auf Witwen bzw. Waisen über. Verstirbt ein Versicherter an den Folgen einer durch PCB verursachten Erkrankung, erhalten Hinterbliebene Witwen- bzw. Waisenrente.